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Photovoltaikanlage Förderung: Diese Fördermöglichkeiten gibt es

von | Apr 8, 2023

Mit der Energie der Sonne können Sie selbst Strom erzeugen und so Geld sparen. Dafür ist jedoch zunächst eine Investition in eine Photovoltaikanlage notwendig. Die gute Nachricht: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für eine Photovoltaikanlagen Förderung. Erfahren Sie hier mehr über die verschiedenen Programme.

Die Kosten für eine Photovoltaikanlage auf privaten Wohngebäuden liegen je nach Größe der Anlage im hohen vierstelligen bis mittleren fünfstelligen Bereich. Ob sich eine Photovoltaikanlage lohnt, erfahren Sie hier in unserem PV-Anlagen Konfigurator.

Auch ohne Förderung ist eine Photovoltaikanlage eine lohnenswerte Investition. Bereits nach etwa zehn Jahren haben sich die Kosten in der Regel amortisiert. Denn durch eine Photovoltaikanlage können Sie einen Teil Ihres Eigenbedarfs an Strom kostengünstig selbst produzieren und darüber hinaus erzeugten Strom gegen eine feste Vergütung in das öffentliche Netz einspeisen. Gerade Letzteres wird durch eine indirekte staatliche Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz unterstützt.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche staatliche Fördermöglichkeiten von zinsgünstigen Krediten bis Direktzuschüssen, mit denen Sie bei Errichtung einer Photovoltaikanlage unterstützt werden. Aufgrund der Vielzahl der Fördermöglichkeiten beraten professionelle Dachdecker-Fachbetriebe ihre Kunden auch zu den unterschiedlichen Förderinstrumente und unterstützen bei der Beantragung.

Photovoltaikanlage Förderung

Photovoltaikanlage Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die flächendeckende Förderung für Photovoltaikanlagen ist die indirekte Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses wurde bereits mehrfach novelliert und sorgt noch immer für eine Subventionierung von privaten Photovoltaikanlagen.

Einspeisevergütung

Die bekannteste EGG-Förderung ist die Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung bezeichnet den Betrag, den Betreiber von PV-Anlagen erhalten, wenn Sie überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Die Summe, die zum Zeitpunkt gezahlt wird, an dem die Anlage in Betrieb genommen wird, wird dem Betreiber für 20 Jahre garantiert. So haben Sie Planungssicherheit, welche zusätzlichen Erträge Sie mit Ihrer Photovoltaikanlage erwirtschaften können. Erst ab einer Anlagengröße von 100 kWp ist eine Direktvermarktung erforderlich.

Aktuell liegt die feste Einspeisevergütung für Anlagen bis 10 Kilowatt Peak (kWp) bei 8,2 Cent pro kWh, bei größeren Anlagen bei 7,1 Cent pro kWh. Dieser Betrag soll mit dem Voranschreiten des Ausbaus von Photovoltaikanlagen aber schrittweise verringert werden. Altanlagen sind davon aber wie gesagt nicht betroffen, sondern erhalten die Einspeisevergütung vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme für 20 Jahre garantiert.

Zudem können Betreiber von Photovoltaikanlagen seit der letzten Novellierung des EEG den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Bisher galt hier eine Obergrenze von 70 Prozent. Mit Blick auf die aktuelle Höhe der Einspeisevergütung ist jedoch zu empfehlen, möglichst viel des erzeugten Stroms für den Eigenverbrauch zu nutzen bzw. zu speichern.

Vergütungssätze seit Juli 2022 für Teileinspeisung:

Leistung der PV-Anlage Feste Vergütung
bis 10 kWp

8,20 Ct/kWh

bis 40 kWp

7,10 Ct/kWh

bis 100 kWp

5,80 Ct/kWh

Vergütungssätze seit Juli 2022 für Volleinspeisung:

Leistung der PV-Anlage Feste Vergütung
bis 10 kWp

13,00 Ct/kWh

bis 40 kWp

10,90 Ct/kWh

bis 100 kWp

10,90 Ct/kWh

Photovoltaikanlage Förderung der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet als staatliche Förderbank speziell für Photovoltaikanlagen eine Förderung in Form eines zinsgünstigen Kredits an. Über das Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ können Sie einen Kredit in Anspruch nehmen, um eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, an Fassaden oder auf Freiflächen zu errichten oder zu erweitern. Auch die Installation von Speicherkapazitäten ist über das Programm förderfähig. Neben Privatpersonen haben auch Unternehmen Zugriff auf das Förderprogramm. Voraussetzung für einen KfW-Kredit als Photovoltaikanlagen Förderung ist, dass ein Teil des erzeugten Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Durch die Einspeisung werden die Photovoltaikanlagen Kosten gesenkt, da ein Teil auf Dauer wieder eingenommen wird.

Der Zinssatz für KfW-Kredite ist niedrig und ergibt sich aus Ihrer individuellen finanziellen Situation. Hier finden Sie den aktuellen Zinssatz für die KfW-Förderkredite:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/

Bis zu 100 Prozent der Investitionskosten bis zu einer Höchstsumme von 50 Millionen Euro pro Vorhaben können als Kredit beantragt werden. Nachdem der Kredit beantragt wurde, muss er innerhalb von zwölf Monaten abgerufen werden. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten, die durch außerplanmäßige Tilgungen ergänzt werden können.

Der KfW-Kredit kann mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombiniert werden. Auch eine Inanspruchnahme der Einspeisevergütung nach EEG ist neben einer KfW-Förderung ohne weiteres möglich.

Photovoltaikanlage Förderung durch Bundesländer

Auch einige Bundesländer haben eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen auf den Weg gebracht. Um diese zu nutzen, gelten zwei Voraussetzungen: Die Installation der Anlage muss im jeweiligen Bundesland erfolgen und die Anlage muss mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden sein.
Inzwischen sind jedoch zahlreiche Landesförderprogramme bereits ausgeschöpft. Aktuell oder in Zukunft können Förderungen nur noch in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt beantragt werden. Für das rheinland-pfälzische Solar-Speicher-Programm kann zumindest mit einer Neuauflage gerechnet werden. Ein Direktzuschuss für Photovoltaikanlagen gewährt aktuell nur noch Berlin.

Photovoltaikanlage Förderung Rheinland-Pfalz

Aktuell gibt es leider keine laufende Photovoltaikanlage Förderung in Rheinland-Pfalz. Gegebenenfalls wird es aber eine Neuauflage des Solar-Speicher-Programmes des Landes Rheinland-Pfalz geben. Privatpersonen konnten hier von einer Förderung von bis zu 1.000 Euro (100 Euro pro kWh Speicherkapazität) für Ihre Solaranlage in Rheinland-Pfalz profitieren. Die Auszahlung läuft noch. Aktuell ist nicht bekannt, wann ein mögliches Solar-Speicher-Programm II für die Photovoltaikanlagen Förderung in Rheinland-Pfalz an den Start gehen wird (https://www.energieagentur.rlp.de/info/foerderinformationen/solar-speicher-programm/).

Kommunale Photovoltaikanlage Förderung Rheinland-Pfalz

Viele Kommunen in Rheinland-Pfalz hatten oder haben ebenfalls Förderprogramme für Photovoltaik auf den Weg gebracht. Es lohnt sich, hier eine Auskunft bei Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihrem Landkreis einzuholen.

Bundesweite Photovoltaikanlage Förderung in Rheinland-Pfalz nutzen

Profitieren können Sie aber auch in Rheinland-Pfalz von der bundesweiten Förderung für Solarstrom. So hat der Gesetzgeber Hauseigentümern steuerliche Vorteile für PV-Anlagen eingeräumt, die dazu führen, dass beim Kauf von PV-Anlagen und Stromspeichern beispielsweise keine Mehrwertsteuer anfällt.

Zudem können Sie sich eine feste Einspeisevergütung sichern. Überschüssiger Strom kann zu einem garantierten Festpreis ins öffentliche Netz eingespeist werden. Bei Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien sind die Einkünfte aus Einspeisungen für Anlagen bis 30 kWp steuerfrei, bei Mehrfamilienhäusern bei Einspeisungen aus Anlagen bis 15 kWp pro Wohneinheit (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html).

Neben der steuerlichen Förderung gibt es auch diverse Förderprogramme, mit denen der Bund die Installation von Photovoltaikanlagen unterstützt. Dazu gehören die zinsgünstigen KfW-Kredite (Kredit 270) sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die bis zu 50 Prozent Förderung für PV-Anlagen und Stromspeicher beantragt werden können. Dafür müssen Sie jedoch im Gegenzug auf die Förderung bei der Einspeisevergütung verzichten.

Wir beraten Sie gern, wie Sie die bestehende Photovoltaikanlage Förderung in Rheinland-Pfalz und im Bund optimal für sich nutzen.

Photovoltaikanlage Förderung in Nordrhein-Westfalen

Mit dem Programm progres.nrw fördert das Land Nordrhein-Westfalen PV-Anlagen, die in Verbindung mit Biomasseanlagen, Wärmepumpen oder stationären Batteriespeichern installiert werden..

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Photovoltaikanlage Förderung durch regionale Förderprogramme

Neben Bund und Ländern haben auch einige Kommunen eigene Förderprogramme für Photovoltaikanlagen auf den Weg gebracht. In der Förderbank des Bundesministeriums für Wirtschaft finden Sie einen Überblick über alle aktuellen regionalen Förderprogramme. Gern beraten auch wir Sie zu den lokalspezifischen Fördermöglichkeiten. Wir haben in den weiteren Artikeln die  Situation der Solaranlage Bad Kreuznach sowie Photovoltaik Ingelheim und Photovoltaik Bingen unter die Lupe genommen.

Steuerliche Abschreibung der Photovoltaikanlage

Neben Förderprogrammen unterstützt der Staat die Installation von Photovoltaikanlagen auch durch steuerliche Vorteile und Abschreibungsmöglichkeiten.

Wenn Sie Strom in das öffentliche Netz einspeisen, gelten Sie als gewerblicher Stromproduzent und müssen eigentlich sowohl auf die Einspeisevergütung als auch auf den Eigenbedarf Umsatzsteuer zahlen. Bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro pro Jahr fallen Sie jedoch unter die Kleinunternehmerregelung und müssen keine Umsatzsteuer abführen.

In der Vergangenheit haben viele Besitzer von Photovoltaikanlagen dennoch freiwillig die Regelbesteuerung gewählt, weil so die Kosten für die Anschaffung, Wartung und den Betrieb der Anlage steuerlich abgeschrieben werden konnten. Außerdem wurde die gezahlte Umsatzsteuer auf Wartungsarbeiten erstattet.

Durch die Änderungen im Jahressteuergesetz 2022 lohnt sich die Regelbesteuerung für Privatpersonen nicht mehr. Denn seit Januar 2023 gilt zum Einen der Nullsteuersatz für die Anschaffung von Photovoltaikanlagen. Es wird für Anlagenkomponenten und die Montage also keine Mehrwertsteuer fällig. Zum Anderen sind die Einkünfte aus kleinen, privaten PV-Anlagen bis 30 Kilowatt Peak (kWp) vollständig einkommenssteuerfrei. Dafür entfallen aber auch die Möglichkeiten zur steuerlichen Abschreibung. Eine Anmeldung beim Finanzamt als Kleinunternehmer ist dennoch erforderlich, um keine Umsatzsteuer abführen zu müssen. Die Obergrenze von 22.000 Euro pro Jahr gilt hier weiterhin.

Gemessen am Aufwand, der für die steuerliche Abschreibung entsteht, lohnt es sich für die meisten privaten Hauseigentümer deutlich mehr, die Steuerfreiheit zu wählen als die Regelbesteuerung mit Abschreibungsmöglichkeiten.

 

Profitieren auch Sie von der Förderung für Photovoltaikanlagen!

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Ich bin Michael Zimmermann, Dachdeckermeister, öffentlich bestellt und vereidigter Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk und für Schimmelpilzschäden. Zudem bin ich Gebäudeenergieberater und Energie-Effizienz-Experte für die Förderprogramme des Bundes. Mit meiner praktischen Erfahrung weiß ich ganz genau, auf was es bei der energetischen Gebäudesanierung ankommt und auf was SIE unbedingt achten müssen…

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