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Förderung Wallbox mit PV Anlage – So können Sie von der neuen Förderung profitieren

von | Okt 9, 2023

Seit dem 26. September 2023 können Anträge für ein neues Förderprogramm für die Installation von Komplettsystemen aus PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox gestellt werden. Erfahren Sie hier, wie auch Sie von der Förderung profitieren können und welche anderen Förderoptionen für Sie infrage kommen.

Inhaltsverzeichnis

Die neue Förderung von Wallbox mit PV Anlage: Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442

Zum 26. September 2023 ging das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zum Ausbau von privaten Ladestationen und PV-Anlagen, „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442“, an den Start. Privatpersonen können einen maximalen Zuschuss von 10.200 Euro erhalten, wenn Sie Photovoltaikanlage, Stromspeicher und Wallbox gleichzeitig installieren und ein Elektroauto besitzen oder bestellt haben. Im Förderprogramm steht insgesamt ein Volumen von 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderung kann über die KfW-Förderbank beantragt werden.

Foerderung_Wallbox_mit_PV-Anlage

Förderhöhen auf einen Blick

Je nachdem, für welche Konstellation Sie sich entscheiden, fällt die Förderung für Wallbox mit PV-Anlage unterschiedlich hoch aus:

  • 10.200 Euro erhalten Sie maximal. Für Systeme ohne bidirektionales Laden liegt der Höchstfördersatz bei 9.600 Euro. Diese Fördersumme setzt sich aus den Zuschüssen für PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox zusammen.

  • 6.000 Euro Zuschuss sind möglich für die Installation einer PV-Anlage. Dabei erhalten Sie 600 Euro pro kWp.

  • 3.000 Euro Förderung können Sie für den Stromspeicher erhalten. Hier wird die Förderung mit 250 Euro pro kWh Speicherkapazität berechnet.

  • 1.200 Euro für eine bidirektionale Wallbox sind möglich. Verfügt die Wallbox nicht über die Fähigkeit zum bidirektionalen Laden, liegt der maximale Zuschuss für die Anschaffung bei 600 Euro pauschal.

Voraussetzungen für die Förderung

Um von der Förderung „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442“ zu profitieren, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Antragsberechtigt sind ausschließlich private Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien.

  • PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox müssen zusammen angeschafft werden. Eine Ausnahme gilt für die PV-Anlage: Diese darf bereits vorhanden sein, muss aber um mindestens 5 kWp erweitert werden, wenn Sie die Förderung nutzen wollen.

  • Ein Elektroauto muss bereits vorhanden oder bestellt sein.

  • Die PV-Anlage muss mindestens über eine Leistung von 5 kWp verfügen. 

  • Die Speicherkapazität des Stromspeichers muss mindestens bei 5 kWh liegen.

  • Die installierte Wallbox muss eine Leistung von mindestens 11 kW aufweisen.

  • Der Strom, den Sie über die geförderte Anlage erzeugen, muss vorrangig für das Laden des Elektroautos genutzt werden.

  • Für das Laden der Wallbox muss zu 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien, im besten Fall natürlich aus der eigenen PV-Anlage, genutzt werden.

  • Förderfähig ist nur der Einbau durch einen Fachbetrieb, nicht aber die Selbstmontage.

  • Eine rückwirkende Beantragung der Förderung ist nicht möglich.

  • Die Kombination mit anderen staatlichen Förderprogrammen ist nicht möglich.

(Quelle: BMDV)

Bin ich förderberechtigt?

Über den Vorab-Check der KfW können Sie unkompliziert feststellen, ob Sie für das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442“ antragsberechtigt sind.

Deshalb lohnt sich die neue Förderung für Wallbox mit PV-Anlage

Von der neuen Förderung für PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox profitieren Sie doppelt: Sie erhalten nicht nur einen lukrativen Zuschuss, sondern entscheiden sich auch für ein wirtschaftliches Gesamtpaket. Denn mit einem Stromspeicher erhöhen Sie den Autarkiegrad und den Eigenverbrauchsanteil Ihrer PV-Anlage, weil Sie Strom für sonnenärmere Phasen einspeichern können und so weniger externen Strom zukaufen müssen. Eine Wallbox-Installation ist für PV-Anlagen-Besitzer ebenfalls sehr sinnvoll, da Sie so Ihr Elektroauto mit Ihrem eigenen klimafreundlichen Solarstrom kostenlos laden können.

Alternativen zur Förderung von Wallbox mit PV-Anlage

Sollten Sie die Voraussetzungen für das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442“ nicht erfüllen, kommen unter Umständen weitere Förderprogramme für Sie infrage.

Förderungen von Ländern und Kommunen

Viele Länder und Kommunen haben eigene Förderprogramme zum Ausbau von PV-Anlagen, Stromspeichern und Wallboxen aufgelegt. Meist werden dabei aber nur die einzelnen Komponenten und nicht das Gesamt-Trio gefördert. In Baden-Württemberg gibt es beispielsweise Wallbox-Förderungen in Höhe von 500 Euro über den BW-e-Solar-Gutschein, wenn parallel ein Elektroauto angeschafft wird (hierfür gibt es 1.000 Euro Förderung), während die PV-Förderung des Landes bereits ausgelaufen ist. 

Einige finanzstarke Kommunen haben ihre eigenen Förderprogramme aufgelegt. Unter Umständen können Sie hier von Förderboni profitieren, wenn die Installation von PV-Anlagen und Speicher oder PV-Anlage und Wallbox gleichzeitig erfolgt. Die Förderung von Ländern und Kommunen ist damit kleinteiliger und meist auch geringer als die neue Bundesförderung. Wir beraten Sie gern, von welchem Förderprogramm Sie am meisten profitieren.

Ausgelaufene Förderprogramme

Schnell sein lohnt sich bei Förderprogrammen. Denn ist das Fördervolumen ausgeschöpft, läuft die Förderung oft aus. So geschehen ist dies beispielsweise bei den Programmen „Ladeinfrastruktur vor Ort“, mit dem Privatpersonen öffentlich zugängliche Wallboxen fördern lassen konnten, oder beim KfW-Programm 440, das einen Zuschuss in Höhe von 900 Euro pro Wallbox vorsah.

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Förderung Wallbox mit PV Anlage: Schnell sein empfohlen – Förderstopp für 2023

Mit der Beantragung der Förderung für Wallbox mit PV-Anlage sollten Sie nicht zu lange warten: Die Fördermittel für 2023 waren in nicht einmal 24 Stunden ausgeschöpft, sodass bereits am Folgetag ein Förderstopp für 2023 verhängt wurde. Ab 2024 ist wieder eine Antragstellung möglich. Aufgrund des großen Interesses sollten Sie auch mit einer gewissen Bearbeitungszeit Ihres Antrags rechnen. 

Wir unterstützen Sie gern bei der Beantragung der neuen Förderung. Vereinbaren Sie dazu am besten noch heute Ihren individuellen Beratungstermin bei uns. Hier können Sie ganz einfach online Ihren individuellen Termin mit unseren Photovoltaik-Experten buchen.

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Häufige Fragen zu Förderung Wallbox mit PV-Anlage

Wie viel Förderung erhalte ich für die PV-Anlage?

Im Programm „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442“ werden PV-Anlagen ab 5 kWp mit 600 Euro pro kWp installierter Leistung, maximal aber 6.000 Euro, gefördert. (Quelle: BMDV)

Wie viel Förderung erhalte ich für einen Stromspeicher?

Die KfW-Förderung sieht einen Zuschuss von 300 Euro pro kWh Speicherleistung vor, maximal aber 3.000 Euro. (Quelle: BMDV)

Wie viel Förderung erhalte ich für eine Wallbox?

Für die Anschaffung einer Wallbox erhalten Sie über das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442“ 1.200 Euro, wenn es sich um eine Anlage zum bidirektionalen Laden handelt, ansonsten 600 Euro. (Quelle: BMDV)

Wie viel Förderung kann ich über das Programm „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442“ maximal erhalten?

Die maximale Fördersumme liegt bei 10.200 Euro. (Quelle: BMDV)

Kann ich auch für einzelne Komponenten Förderung aus dem Programm „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442“ beantragen?

Nein. Um die Förderung zu erhalten, müssen PV-Anlage, Stromspeicher und Wallbox gleichzeitig installiert werden. Zudem müssen Sie ein Elektroauto besitzen oder bestellt haben. (Quelle: BMDV)

Kann die Förderung „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442“ auch beantragt werden, wenn bereits eine PV-Anlage vorhanden ist?

Ja, das ist möglich. Voraussetzung dafür ist, dass die bestehende Anlage um mindestens 6 kWp erweitert wird. Wenn Sie bereits über einen Stromspeicher oder eine Wallbox verfügen, können Sie vom Förderprogramm nicht mehr profitieren.

Bin ich förderberechtigt, wenn ich ein Hybrid-Auto besitze oder bestellt habe?

Nein. Hybrid-Fahrzeuge erfüllen nicht die Fördervoraussetzungen für den Zuschuss 442. (Quelle: KfW)

Wo kann das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442“ beantragt werden?

Eine Beantragung der Fördermittel ist über das Online-Portal der KfW möglich. Wir unterstützen Sie sehr gern bei der Beantragung.

Kann das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442“ mit lokalen Förderprogrammen kombiniert werden?

Nein. Das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss 442“ darf mit keiner weiteren öffentlichen Förderung kombiniert werden. (Quelle: KfW)

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